Ethik und neue Technologien I

Der Niedersächsische Kultusminister

ETHIK UND NEUE TECHNOLOGIEN I

Dokumentation einer Tagung des Niedersächsischen Kultusministers, der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, des Katholischen Büros Niedersachsen. In Zusammenarbeit mit dem Religionspädagogischen Institut Loccum (RPI).V

Vom 10. bis 12. November 1986 in der Evangelischen Akademie Loccum

Mein Beitrag

Ethische Implikationen bei eugenischen und gentechnologischen Maßnahmen

Zur Standortbestimmung

Die Entwicklungen der Biotechnologie, auch soweit sie den Menschen mittelbar und unmittelbar betreffen, sind von Patricia Nevers in ihren vielfältigen Entwicklungen beschrieben worden. Ich möchte im folgenden die ethischen Implikationen in dem Bereich erörtern, der den Menschen direkt betrifft.

Die Vereinigung molekularbiologischer und medizinischer Wissenschaften ermöglicht heute:

  • die Analyse der individuellen menschlichen Erbanlagen,
  • den Transfer genetischer Informationen in Körperzellen und
  • den Transfer genetischer Informationen in befruchtete Eizellen, d. h. die Veränderung der Erbanlagen in der Keimbahn.

Bereits heute werden Möglichkeiten gesehen, Erbfehler zu beseitigen, körperliche Mängel zu korrigieren. Wenn Fachleute schätzen, „dass bis Ende des Jahrhunderts mehr als 6000 Krankheiten und Störungen entdeckt sein werden, die auf ‚defekten Genen’ beruhen“ (1), dann wird in Zukunft ein wesentlich höherer gentechnologischer „Reparaturbedarf“ des Menschen zu erwarten sein. So wird es z. B. möglich sein, gesunde Blutstammzellen aus menschlichen Embryonen in das Knochenmark Leukämiekranker zu übertragen, um dadurch eine Heilung zu erreichen (2).

Aus  diesen Beispielen ergeben sich bereits schwierige ethische Fragestellungen:

  • Sollen wir Embryonen als Materiallieferanten für gesunde Körperzellen benutzen?
  • Sollen wir Embryonen zu diesem Zweck züchten?
  • Sollen wir den Gen-Pool nach unserem Willen verändern?

Solche ethischen Fragestellungen sind Fragen nach dem menschlichen Handeln, nach Sollensaussagen, also Fragen nach Geboten und Verboten. Bei der Reflexion ethischer Implikationen sollen die den Geboten und Verboten hinterlegten Werte benannt werden. Wertekollisionen sollen untersucht und Abwägungen und Werteverkoppelungen verdeutlicht werden.

Die folgenden Untersuchungen zur Werteimplikation beziehen sich auf solche menschlichen Handlungen, durch die versucht wird, das menschliche Erbgut gezielt zu verändern, den Genpool bestimmter Gruppen zu manipulieren, also auf Versuche der Menschenzüchtung und damit auf die Veränderung der Menschheit insgesamt.

Zu berücksichtigen gilt, dass der Mensch heute immer weniger isoliert in der Gesamtheit der Natur gesehen wird. Er wird als Bestandteil ökologischer, ökonomischer, naturhafter und lebenshafter Systeme gesehen, theologisch ausgedrückt: als Teil der Schöpfung. Dabei erscheint mir als Angelpunkt aller ethischen Betrachtungsweisen und Wertesysteme die Klärung der Frage: Welcher Wert wird dem Menschen zugewiesen?

Der Mensch als selbstgesetzter Wert?

Der Mensch als Subjekt definiert sich selbst. Diese Fähigkeit des Menschen, sich als Subjekt selbst zum Objekt machen zu können, ist ein wesensbestimmendes Merkmal. Das Menschenbild, das der Mensch selber von sich entwirft, wird zum Maßstab und zum Bezugspunkt aller Bewertungen und somit auch zur Meßlatte im Wertesystem, mit dem genmanipulative Veränderungen unter ethischen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Dieses Menschenbild wird von den verschiedenen Wissenschaften sehr unterschiedlich gesehen und interpretiert. Mediziner legen den Menschen anders fest als Ökologen, Genetiker anders als Juristen, Moraltheologen anders als Soziologen.

Für den ethischen Diskurs erscheinen mir zwei Typen von Menschenbildern bedeutsam, die ich in einem dualen System als religiöses und weltliches darstellen möchte.

religiöses Menschenbild                                              weltliches Menschenbild

Der Mensch steht neben Tier und                               Der Mensch steht als Individuum

Pflanze als Gattung Gott gegenüber                          Der Gesellschaft gegenüber

Der Mensch ist – als Ebenbild Gottes –                        Der Mensch ist Produkt seiner Entwicklung

Geschöpf.                                                                          

Veranlagungen und Fähigkeiten                                  Veranlagungen und Fähigkeiten

sind von Gott gegeben.                                               sind erworben oder erbmäßig

angelegt

Die Seele ist Bestandteil des Göttlichen                   Seele- Körper-Geist

am Menschen                                                            bilden eine Einheit

Bei einer differenzierteren Beschreibung der Entwicklung von Menschenbildern ließe sich dieses Schema ausweiten und verflechten. Diese Entwicklung hat meines Erachtens dazu geführt:

  • dass unser heutiges Menschenbild weitgehend vom Glauben an wissenschaftliche Erklärungsmodelle geprägt ist;
  • dass die Empirie als Methode zur Erklärung des Menschen anerkannt ist,
  • dass sich die Empirie zu einem eigenen Wert an sich entwickelt hat.

So wurden durch die empirischen Untersuchungen von Charles Darwin, Gregor Mendel und Thomas Morgan um die Jahrhundertwende die seit Jahrtausenden betriebenen Züchtungsunternehmungen von Tieren und Pflanzen auf eine neue wissenschaftliche Basis gestellt. Da erkannt wurde, dass der Mensch auch zu der Spezies „Säugetier“ gehört, konnten hinfort alle Gesetzmäßigkeiten der Erbbiologie auch auf den Menschen angewendet werden.

Der Fortschritt, mit immer tiefgreifenderen Erkenntnissen in die Feinstruktur der Bausteine des Lebens, ging scheinbar ohne ethische Bewertung einher. Vom Nützlichkeitsgesichtspunkt her war die Kenntnis der Naturgesetze eine wichtige Voraussetzung, um die Ausleseprozesse und die Züchtung neuer, scheinbar besserer Arten zu beschleunigen.

Ich unterstelle, dass Fortschritt und Nützlichkeit in der Regel nicht als ethische Kategorien anerkannt worden sind, dass sie auch nicht einmal verbindlich als Werte definiert wurden. Erst die Fähigkeit und die Bereitschaft, in sog. vernetzten Systemen zu denken – ein Begriff von Frederic Vester -, hat die Wertekonflikte und die Fragwürdigkeit von sog. Erfolgen verdeutlicht.

So, wie man bei der Pflanzen- oder Tierzüchtung verfuhr, indem man sog. „minderwertiges Erbmaterial“ von der Fortpflanzung ausschloss und nur noch „erbgesundes Erbgut“ an der Vermehrung teilnehmen ließ, verfuhr man zeitweilig auch beim Menschen. Es entstand der „Wissenschaftszweig“ der Eugenik. Besonders fragwürdig waren dabei die scheinwissenschaftlichen Modelle der Rassentheoretiker, weil sie vom Phänotypus (äußeres Erscheinungsbild) auf den Genotypus (vererbbare Merkmale) schlossen. Die nationalsozialistisch beeinflussten Rassenlehrer verkoppelten zudem äußere Merkmale mit „inneren Werten“, also moralischen Kategorien. Gut war nach dieser Lehre, wer besondere „arische“ äußerliche Merkmale trug, schlecht, wer äußerlich erkennbare „jüdische“ Kennzeichen aufwies. Es kam im Gefolge dieser „Lehre“ zu einer Vermessungseuphorie.

Diese Rassenideologie führte zum einen zu Paarungsanstalten (Lebensborn) und zum anderen zu Vernichtungsmaschinerien (Auschwitz und Treblinka).

Die nationalsozialistischen Programme und Handlunge zur Züchtung eines idealen Menschentyps bleiben ebenso wie die Sterilisationsprogramme auch in anderen Ländern ein erschreckendes Zeugnis wertmäßig begründeten Handelns.

In einer Resolution amerikanischer Kirchenführer an den US Kongress aus dem Jahre 1984 heißt es:

„Der Taumel der Begeisterung über Eugenik erreichte einen fieberhaften Höhepunkt damit, dass viele Staaten gesetzliche Bestimmungen, über Sterilisation erließen und der Kongress der Vereinigten Staaten in den zwanziger Jahren ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedete, das auf eugenischen Überlegungen beruhte. Als eine Folge der neuen Gesetzgebung wurden tausende von amerikanischen Bürgern sterilisiert, damit sie ihre ‚minderwertigen’ Erbanlagen nicht weitergeben konnten, und die Bundesregierung versperrte ihre Tore vor gewissen Einwanderungsgruppen, die sie bei den bestehenden eugenischen Standards für biologisch untauglich hielten.“ (3)

Die Vernichtung von Millionen von Juden, von „Andersrassigen“, die „Ausmerzung lebensunwerten Lebens“, d. h. von Behinderten und Kranken, in der Zeit des Nationalsozialismus haben uns nicht nur gezeigt, zu welchen wahnsinnigen Konsequenzen die Züchtungsideologien führen können, sondern sie lassen uns auch erkennen, wie ethische Bewertungsmaßstäbe aufgebaut werden können wie moralische Beurteilungsverfahren zur Rechtfertigung von Handlungen ablaufen.

Beim Versuch der Bewertung der Euthanasieprogramme, eine Form der Vergangenheitsbewältigung, ist bis heute nicht gelungen, die massenweise Tötung juristisch als Beihilfe zum Mord zu beurteilen (4). Und es erscheinen mir folgende Beurteilungen zahlreicher Prozessbeobachter zuzutreffen:

  • Die Verurteilung der Handlungen, der an Züchtungsprogrammen beteiligten Handelnden als Verbrecher hat nur von außen stattgefunden.
  • Die beteiligten Beamten, Ärzte, Angestellten haben sich in der Regel im Einklang mit moralischen Wertesystemen befunden, die ihr Handeln als moralisch „gut“ und im Sinne der eigenen Gruppe als positiv definiert haben.
  • Ein Unrechtsbewusstsein hat bei den wenigsten Tätern bestanden.
  • Ob sich bis heute ein Unrechtsbewusstsein in Bezug auf staatlich verordnete eugenische Maßnahmen eingestellt hat, ist nur schwer festzustellen.

Der Wert des Menschen scheint jeweils an die Werte der eigenen Gruppe gebunden zu sein. Andersartige Menschen werden häufig als „minderwertig“ betrachtet. Die Verbesserung der eigenen „Rasse“ erscheint als „gute Handlung“. „Gesund“ und „krank“ als Werte bestimmen unsere Beziehungen und Bewertungen zu allen eugenischen Maßnahmen und zu allen Möglichkeiten und ihren Beurteilungen, die im Rahmen gentechnisch manipulatorischer Beeinflussung des menschlichen Erbgutes liegen.

Die Erfahrung in der Ära der nationalsozialistischen Herrschaft hat uns wachsam und nachdenklich gemacht. Seitdem werden eugenische Programme äußerst kritisch beobachtet. Die Gefahr ist jedoch nicht beseitigt. Sie ist heute viel subtiler aufzuspüren, wie die amerikanischen Bischöfe aufgezeigt haben:

„Die Besorgnis um ein Wiederauftauchen der Eugenik ist gut begründet, entsteht aber am falschen Ort. Während Berufsethiker die vordere Tür nach verräterischen Anzeichen für ein Wiederauferstehen des Nazi-Alptraums beobachten, ist die Doktrin der Eugenik leise durch die Hintertür hereingeschlichen. Neue Eugenik ist kommerziell, nicht gesellschaftlich geprägt. Anstelle der schrillen eugenischen Rufe nach rassischer Reinheit spricht die neue Eugenik in pragmatischen Tönen medizinischer Wohltaten und der Verbesserung der Lebensqualität. Die alte Eugenik war eingetränkt in politische Ideologie und durch Angst und Hass motiviert. Die neue Eugenik ist untermauert durch medizinischen Fortschritt und das Gespenst der Verlängerung des menschlichen Lebens. (…)

Jeder neue Fortschritt in der Humangenetik wird vermutlich als großer Schritt vorwärts verkündet werden, als Segen für die Menschheit. Jeder einzelne Durchbruch in der Gentechnologie wird, unter gewissen Umständen, irgendwo in der Gesellschaft irgendjemandem zum Vorteil gereichen. Und Schritt für Schritt, Fortschritt für Fortschritt können wir Menschen möglicherweise bereit sein, die Spontaneität natürlichen Lebens für die Vorhersagbarkeit technologischen Entwurfs einzutauschen, bis die Gattung Mensch, wie wir sie kennen, in ein Produkt unserer eigenen Schöpfung umgeformt ist.“ (5)

Es bleibt festzustellen: Die „Spontaneität natürlichen Lebens“ wird als Wert von den amerikanischen Bischöfen über den Wert der „Vorhersagbarkeit technologischen Entwurfs“ gestellt. Es wird m. E. bei allen moralischen Betrachtungsweisen in Zukunft darauf ankommen, welche Werte in der Gesellschaft, bei den Wissenschaftlern, den Gentechnikern, den Politikern und Gesetzgebern dominieren. Das Dritte Reich hat uns gezeigt, wie leicht eine Umwertung der Werte erfolgen kann, wie Andersdenkende eingeschüchtert werden können, wie Werte miteinander verkoppelt werden können.

Sehr ähnlich scheint das auch heute zu sein. „Gesundheit“, „Fortschritt“ und „Planbarkeit“ werden als Werte mit dem Wert „edler Mensch“ verbunden. Was edel ist, legt die Gruppe fest. Wer sich dagegen stemmt, gilt als unmoralisch. Dennoch ist die Situation zugleich völlig neu, nicht vergleichbar mit anderen geschichtlichen Epochen in der Menschheitsgeschichte:

„Heute liegt die allerletzte Anwendung politischer Macht in unserer Reichweite; die Fähigkeit, das zukünftige Leben menschlicher Wesen zu kontrollieren, indem man ihre Eigenschaften im voraus konstruiert; sie zu Geiseln ihrer eigenen architektonisch entworfenen Baupläne zu machen. Gentechnologie entspricht der Macht der Urheberschaft. Niemals zuvor in der Geschichte ist derart allumfassende Macht über das Leben möglich gewesen. Der Gedanke, das Leben eines Menschen gefangenzusetzen, indem man einfach bei der Empfängnis seinen genetischen Bauplan bearbeitet, ist schlichtweg furchterregend.“ (6)

Die gentechnologische Situation ist heute durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Durch die Analyse menschlicher Erbanlagen wird die inhaltliche Gestaltung des Menschen in Zusammenhang mit „Gen-Therapie“ und „Bio-Engineering“ möglich.
  • Die Machbarkeit bezieht sich nicht länger auf die Außenwelt des Menschen.
  • Viele Vorgänge erscheinen als irreversibel.
  • Der Mensch wird zum Schöpfer seiner selbst.

Das Neue wird auch am Zeitfaktor deutlich. Durch das Zusammenwirken von Umweltfaktoren, Mutationen und Selektionen ist in einer langen Kette der Evolution im Zeitraum von fünfzehn Millionen Jahren das für den heutigen Menschen typische Informationssystem entstanden.

„Die biologische Evolution wird aber auf eine ganz neue Stufe gehoben, wenn nunmehr der Mensch sich selbst in seinen biologisch-genetischen Grundlagen erkennt und sich selbst optimal programmiert. Dies wird vermutlich zu einer unüberschaubaren Beschleunigung der evolutionären Innovation führen. … Man hat immerhin errechnet, dass konventionelle Methoden der Züchtung neue Merkmale etwa zehntausendmal schneller hervorbringen, als es durch natürliche evolutionäre Prozesse geschieht, und dass entwickeltes ‚genetic engineering’ diesen Prozess nochmals um den gleichen Faktor beschleunigt, gegenüber der natürlichen Evolution also um einen Faktor von Einhundertmillionen. Damit könnte das bei natürlichen Evolutionsprozessen vorhandene Gleichgewicht zwischen Geschwindigkeit der Mutationen und der Änderung der Umwelt völlig aufgehoben werden.“ (7)

Ich wage an dieser Stelle zu behaupten:

Wir stehen an der Schwelle einer Umwälzung aller Wertesysteme.

Es hat den Anschein als müssten wir den „Grundwert Mensch“ neu definieren. Bereits im Vorfeld der Gentechnologie, im Bereich der sog. Reproduktionsmedizin müssen wir Begriffe wie „Vaterschaft“, „Mutterschaft“, „Familie“, „Freiheit“ und „Menschenwürde“ neu festlegen, weil bei künstlicher Befruchtung im Reagenzglas nicht mehr im herkömmlichen Sinn von Mutter oder Vater gesprochen werden kann, zumal dann, wenn es sich um anonyme Samen- oder Eispender handelt.

Gerhard Amend hat darauf hingewiesen, dass die Einheit von Sexualität und Zeugung durch die neuen Verfahren der „Reproduktion der Gattung“ nachhaltig gestört worden ist und dass durch das Selbstverständnis der Mediziner die Sexualität und „Kindererzeugung“ zu einer Form „mechanischer Menschenproduktion durch instinkthaft gesteuerte Organvollzüge“ verkommen sei (8).

Amend weist darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen der Trennung des Sexualaktes von der Zeugung und eine Zeugung ohne menschliche Sexualität gibt. Und diese Zeugung ohne die Beteiligung von Phantasie, Emotionen, Ideen wie Kinderwunscherfüllung und partnerschaftliche Schöpfungsideen sei eine „bisher nur in Analogieschlüssen antizipierbare Belastung für die psychosoziale Entwicklung der Kinder und die Beziehung der Partner zueinander“ (9).

Hier zeigt sich, wie sehr der Mensch immer mehr zur Sache wird:

Eine Gruppe von Menschen kann den Schlüssel zum Leben willkürlich handhaben. Der Mensch wird aus seinen natürlichen Prozessen herausgelöst und zur Sache gemacht, die man repariert, wie man ein defektes Auto repariert. Dabei ist die Fragwürdigkeit unseres Krankheitsbegriffs und die Abhängigkeit der Bewertungen von Umweltbedingungen und gesellschaftlichen Phänomenen längst erkannt. Die Schaffung gleicher Menschen geschieht ja nicht unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, auch nicht unter dem Aspekt, die Würde des Menschen zu wahren oder seine Freiheit zu garantieren.

Dies wäre aber Voraussetzung, um die Genmanipulation als positiv zu bewertende Handlungen erscheinen zu lassen. Die Ethiker sind sich anscheinend darin einig, dass durch die Manipulation in Keimbahnzellen die Definition von der Freiheit des Menschen aufgelöst wird. Freiheit ist immer an die Möglichkeit des Menschen zur Selbstbestimmung geknüpft gewesen. Diese Freiheit fand akzeptierterweise ihre Grenzen in der Einschränkung, die die Möglichkeiten der Selbstbestimmung durch Erbanlagen erfuhren. Aber dennoch wurde auch in diesen zufälligen Zusammenstellungen der Erbbedingungen von Mutter und Vater her die Bedingungen freiheitlichen Handelns nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die züchterische Festlegung durch die Ausschaltung bestimmter Gene würde jedoch das Wesen in einer Art vorbestimmen, die die Selbstbestimmung und damit die Freiheit erheblich einschränkt.

Die Unterscheidung zwischen Mensch und Sache wird zudem immer schwieriger. Der Streit um den Umgang mit befruchteten Eizellen und Embryonen hat dies verdeutlicht. Doris Weber hat auf dieses Problem hingewiesen:

„… wenn es eines Tages keine Geburt mehr und auch keine Gebärmütter mehr gibt – dann könnte schon ein Mörder sein, wer das befruchtete Ei eines Menschen in den Mülleimer wirft, vielleicht beginge aber auch nur Sachschaden, wer einen solchen – erwachsen gewordenen – Retortenmenschen vernichtet. „ (10)

Die Richter haben sich auf dem Deutschen Juristentag inzwischen darauf geeinigt, die befruchtete Eizelle als Embryo und damit als schützenswertes menschliches Leben zu definieren. Unumstritten ist diese Definition nicht. Mediziner und Forscher würden selbst den Blasenkeim lieber als Sache definiert sehen. Sie begründen dies mit der Tatsache, dass sich nicht eindeutig voraussagen lasse, welche der zwölf Zellen sich zum Lebewesen Mensch und welche sich zur Plazenta umwandeln.

Der Streit wird weitergehen. Aber an dieser Grenzstelle wird bereits deutlich, wie sehr moralische Kategorien und ethische Betrachtungsweisen an die Definition von Mensch und Menschenwürde geknüpft sind. Gerade im Zusammenhang mit der Festlegung des Begriffs Embryo und Mensch in der Relation zur Sache wird deutlich, dass der Mensch selbst ein Wert ist.

Die Würde des Menschen ist – nicht nur durch die besondere Stellung im Grundgesetz – der höchste anerkannte Wert in unserer Gesellschaft. Es scheint jedoch auch für Ethiker schwierig zu sein, die Menschenwürde nicht nur zu beschwören, sondern sie positiv zu umschreiben.

Die Menschenwürde wird als schutzbedürftig herausgestellt. Seit die Sozialwissenschaftler angefangen haben, das Denken in vernetzten Systemen einzuüben, scheinen auch die Ethiker mit ihren Modellen Schwierigkeiten zu haben, Handlungen unter ethischen Aspekten zu bewerten. Angst um die Unverletzlichkeit der Person und um die Menschenwürde entsteht häufig im Hinblick auf monokausales Denken, weil sich in Analysen herausgestellt hat, dass zwar das Gute gewollt wurde, aber Verwerfliches geschaffen worden ist. Es geht nicht mehr nur um die Würde des direkt betroffenen Menschen, wenn wir im Zusammenhang mit der Gentechnik über Menschenwürde sprechen. Es geht – wie Ernst Benda aufgezeigt hat – gleichermaßen um die Würde des Vaters, der Mutter, des Kindes und der Menschheit. (11)

Martin Honecker weist darauf hin, dass es bei der Beurteilung des Wertes der Menschenwürde auch um unser Verhältnis zu den Grenzen des Machbaren und Wünschbaren gehe und vor allem darum, welche Einstellung wir grundsätzlich zum Leiden haben:

„Das ist der Anlass zur Besinnung darauf, ob wir von Menschenwürde reden dürfen, wenn wir nur den vollkommenen, den gesunden Menschen im Auge haben. Gehört zur Anerkennung der Würde des Menschen nicht ebenso, dass auch dem Leid der Behinderten, dem leidenden Menschen Raum in unserer Gesellschaft und in unserem Leben bleibt?“ (12)

Ernst Benda hat Kultur als Entwicklungsprozess dargestellt und daran angeschlossen: „Das Element des Wandels kann die Auslegung des Begriffs der Menschenwürde beeinflussen.“ (13) Und es hat sich nach meiner Kenntnis ein Wandel vollzogen. In der Humanmedizin und in der Gentechnologie haben sich neue Entwicklungen gezeigt, die als fortschrittlich und segensreich eingestuft werden. Ein Zurück ist nicht mehr möglich. Dennoch wird immer wieder nach den Ethikern gerufen, es wird nach den ethischen Implikationen gefragt, und es werden die Ethiker aufgerufen, ihre Bewertung der vollzogenen Handlungen vorzunehmen.

In allen Aussagen spiegelt sich nach meinen Erfahrungen auf mehreren Tagungen und Kongressen eine starke Ambivalenz. Es ist dies die Ambivalenz zwischen Segen und Fluch der Technik. Wenn sich – wie Benda sagt – die Rechtskultur einer Gesellschaft aus dem Konsens über die wesentlichen Rechtsordnungen und Wertvorstellungen ergibt, so muss dieser Konsens heute in Frage gestellt werden. Das liegt nach meiner Meinung an dem oben vorgetragenen dualen System der Menschenbilder. Der dialektische Prozess, der sich in den vergangenen Jahren abgespielt hat, einen synthesenhaften Ansatz zur Bewertung von Mensch und Menschenwürde zu finden, hat sich in der wissenschaftslogischen und forschungsimmanenten Wertfreiheit ethischer Maßstäbe ergeben, die nicht mehr Unterschied zwischen dem Hantieren mit Menschen- oder Schimpansenembryonen. (14)

Die Zerrissenheit in der Diskussion spiegelt sich in der Unsicherheit der Ethiker, verbindliche Wertesysteme anzubieten, die eindeutig und verbindlich als normgebende Werteskalen konsensfähig wären. Ein Maßstab bietet sich in den Stellungnahmen der Kirchen an, die den Wert des Menschen aus der Ebenbildlichkeit Gottes und aus dem Status des Menschen als Geschöpf ableiten.

Die EKD hat in ihrer Denkschrift „Von der Würde des werdenden Lebens“ im November 1985 definiert, was unter Menschenwürde zu verstehen ist und wo die Grenzen gesetzt werden sollten:

1.1 „Menschliches Leben ist eine Gabe Gottes und hat eine besondere Würde. Diese Gabe, die in Gottes Liebe ihren Ursprung hat, will in Liebe angenommen und weitergegeben werden. Menschliches Leben ist durch die Liebe und zur Liebe bestimmt.“

1.2 Zeugung und Geburt gehören nach christlichem Verständnis in den Zusammenhang von Liebe und Ehe.

1.7 Zur Menschenwürde gehört das Recht, sich nicht genetisch erforschen zu lassen.

1.8 Das Genom (Erbgut) prägt biologisch die Individualität eines Menschen. Die Menschenwürde gebietet, dass dies nicht manipuliert wird.

1.9 Freiheit zur Forschung hat ihre Grenze an der Würde des menschlichen Lebens.

2.7 Achtung vor der Würde und Individualität des Menschen müssen bei jeder Entscheidung den obersten Grundsatz bilden.

3.4 Die genetische Abstammung ist ein Bestandteil der persönlichen Identität.“ (15)

Es muss dabei beachtet werden, dass in den Denkmodellen der Theologen der Mensch immer deutlicher in den Gesamtrahmen der Schöpfung gestellt wird, dass hervorgehoben wird, dass nicht nur das Geschöpf Mensch, sondern die gesamte Schöpfung vor dem Subjekt Mensch zu schützen ist. Ein Konsens zwischen Theologen und Wissenschaftlern – mit ihren auf die Freiheit der Forschung pochenden Forderungen nach Handlungsfreiheit – ergibt sich heute vielleicht in der allgemeinen Aussage: Subjekt und Objekt zugleich zu sein bedeutet, sich in der Schöpfung oder in der Evolution zu sehen, auf jeden Fall im Rahmen von nicht abgeschlossenen Prozessen.

Dies wird möglich, weil auch die Moraltheologen heute den Schöpfungsakt nicht mehr als einen einmaligen Akt festlegen, sondern in der Schöpfung eine ständige Wiederholung und Zuwendung Gottes zu seinen Geschöpfen erblicken.

Die Angst vor der Irreversibilität gentechnologischer Maßnahmen hat die Diskussion der letzten Jahre stark geprägt. Diese Angst sollte nicht nur auf das Produkt der menschlichen Schöpfung bezogen werden, sondern sie ist auch, so möchte ich hier behaupten, auf unser Wertegefüge und unsere ethischen und moralischen Kategorien zu beziehen, die wir nicht zur Disposition gestellt wissen wollen. Wenn der Mensch erst einmal im allgemeinen Bewusstsein zur Sache geworden ist, kann man ihn dann wieder umwerten?

Es muss darum gehen, die Würde des Menschen zu bewahren, den Menschen als Wert anzuerkennen. Für mich hat dies der Hamburger Alttestamentler Richard Wonneberger am deutlichsten formuliert:

„Würde des Menschen bedeutet, dass er mehr ist als die Prozesse, die er von sich verstehen und manipulieren kann. Vielleicht ist es hilfreich, auch in dieser Frage an eine schon lange geführte Debatte anzuknüpfen, nämlich die der medizinischen Ethik. Auch hier stehen sich ja zwei Pole gegenüber: Die Degradierung des Kranken zum Objekt durch die Apparatemedizin auf der einen Seite und die Würde des Leidenden und Sterbenden im Kontext seiner sozialen Beziehungen auf der anderen Seite. Apparatemedizin ist sicherlich nicht per se schlecht, denn sie kann dazu beitragen, daß die Würde wiederhergestellt wird. Die Grundfrage heißt aber, ob wir Krankheit und Tod nur als operativ zu bekämpfende Schwächen dieser Schöpfung ansehen oder ob wir sie als Stück von uns akzeptieren und darin Subjekt bleiben.“ (16)

 

Literaturverzeichnis

(1) Vgl. hierzu: Marianne Quoirin: Chancen und Risiken der Gen-Manipulation, in: Liberale Depesche, April 1984, S. 39

(2) Vgl. hierzu: Prof. Dr. Dieter Krebs: SCHÖNE NEUE WELT – EIN BESSERER MENSCH DURCH MEHR FORTSCHRITT? – Künstliche Befruchtung und Gentechnologie aus medizinischer Sicht, Vortrag auf dem bundeszentralen Informationsseminar des Deutschen Landfrauenverbandes am 5. November 1982 in Bonn, veröffentlicht im Kongress Bericht: DURCH BIOTECHNOLOGIE EIN NEUER MENSCH?, S. 31 ff

(3) Jeremy Rifkin u. a.: Die theologische Schrift bezüglich der moralischen Argumente gegen genetische Eingriffe in die menschlichen Keimzellen, Washington 1984, S. 5

(4) Dies zeigt sich am deutlichsten in dem Streit zwischen der Humanistischen Union und dem Richter Helmut Kramer am Oberlandesgericht Braunschweig (Frankfurter-Rundschau-Dokumentation vom 26. April 1984) und dem Hessischen Justizministerium (FR vom 9. Juni), den Auszügen aus den Beschlüssen des Landgerichts Limburg vom 27. Mai 1970 aus der FR vom 20.07.1984, aus den Dokumentationen des „Arbeitskreises zur Erforschung der Geschichte der „Euthanasie“ und den Dokumentationen der Frankfurter Prozesse   in der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 07.03.1986 und vom 26.09.1986.

(5) Jeremy Rifkin u. a. a.a.O, S. 7

(6) Walter Remmers: Der Mensch darf nicht die Verantwortung für eine universale gerechte Schöpfungsordnung übernehmen. – Rede vor dem Niedersächsischen Landtag am 25.04.1986, lt. Pressemitteilung des Nds. Justizministers vom gleichen   Tage,    S. 2 f

(8) Gerhard Amendt: Der neue Klapperstorch, zit nach Frankfurter Rundschau: DOKUMENTATION vom 20. und 21. Mai 1986

(9) ebd. Hervorhebungen durch den Autor D.H.

(10) Vgl. hierzu: Doris Weber: Auf dem Wege in grenzlose Möglichkeiten, Frankfurter Rundschau vom 12.01.1985

(11) Ernst Benda: Erprobung der Menschenwürde am Beispiel der Humangenetik, in: Beilage zu DAS PARLAMENT B 3/85 (19.01.1985), S. 27

(12) Martin Honecker: DIE WÜRDE DES MENSCHEN – WIE WEIT DARF DER      FORTSCHRITT GEHEN?, in: Kongressbericht des DEUTSCHEN LANDFRAUENVERBANDES S. 57 (vgl. Anm. 2)

(13) Ernst Benda, a.a.O. S. 26

(14) Diesen Aspekt hat besonders deutlich hervorgehoben: Jürgen Hübner: Brauchen wir eine neue Ethik? – Theologische Überlegungen im Zeitalter der Gentechnologie, in: Beilage zu DAS PARLAMENT B 3/8 5, S. 38

(15) Denkschrift der EKD „Von der Würde des werdenden Lebens“, Gütersloh 1985

(16) Reinhard Wonnenberger: Der Griff in die Schöpfung – ethische Grenzen der Gen-Technologie?, in: GENTECHNOLOGIE – Dokumentation der Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung, Hannover 1985, S. 20